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Chapter 4 erkennt den Verhaltenskodex der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich an (https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/verhaltenskodex-lobbying-public-affairs.html) und verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Bestimmungen:

Teil I: Allgemeine Bestimmungen des Verhaltenskodex

Präambel:

Interessenvertretung und Interessenaustausch bilden wesentliche Elemente einer funktionierenden und lebendigen Demokratie und sind im Interesse aller am Prozess der Gestaltung von Rahmenbedingungen Beteiligten zu fördern. Als Kommunikationsdienstleister und Public Affairs Agentur nehmen wir daher eine demokratiepolitisch wichtige, wechselseitige Vermittlungsfunktion zwischen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ein. Diese Arbeit der Informations- und Interessensvermittlung setzt ein hohes Maß an persönlicher Integrität, gesellschaftspolitischer Sensibilität sowie Transparenz in der Ausübung dieses Berufes voraus.

Das entsprechende ethisch-moralische Regelwerk, zu dem wir uns bekennen, umfasst den Code d‘Athene (Ethik) und den Code de Lisbonne (Verhaltensnormen). Ein wichtiges Motiv ist dabei ein vertrauensvoller Dialog der Kommunikationspartner. Dialog mit der Öffentlichkeit ist einseitiger Information vorzuziehen. Darüber hinaus haben Europäische Kommission und Europäisches Parlament im Mai 2011 einen gemeinsamen Verhaltenskodex zum European Transparency Register vereinbart.

Damit wird gegenüber der Politik, der Zivilgesellschaft sowie gegenüber den Auftraggebern und der interessierten Öffentlichkeit ein klares Zeichen der Transparenz und der Qualität gesetzt.

Anwendungsbereich:

Der vorliegende Kodex regelt unser Verhalten bei Kommunikations- und Public Affairs-Tätigkeiten. Der Kodex sieht dabei keine Einschränkungen auf bestimmte Projekte, Unternehmen oder Abläufe vor, sondern liegt allen unseren Tätigkeiten in unseren beruflichen Feldern zugrunde.

Wichtige Begriffe:

Lobbyingtätigkeiten im Sinne des § 7 LobbyG umfassen alle strukturierten organisatorischen und kommunikativen Bemühungen von Unternehmen, Interessenverbänden und Gruppen oder Einzelpersonen zur Einflussnahme auf öffentliche Institutionen wie Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung in der EU, im Bund, in den Ländern und den Gemeinden mit dem Ziel, Interessen zu vertreten und durchzusetzen.

Diese Tätigkeiten sind eine legitime Form demokratiepolitischer Betätigung, die auf verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten begründet ist und unter Einhaltung klarer Regeln jedem offen stehen. Strategische Kommunikation und Public Affairs leisten einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung, Steuerung und Vermittlung politischer Entscheidungen.

Die von diesem Verhaltenskodex umfassten Tätigkeiten sind Kerntätigkeiten von Werbeagenturen und PR-Beratern und damit Teil eines professionellen Kommunikations- und Informationsmanagements.

Grundsätze:

Strategische Kommunikation und Public Affairs tragen soziale Verantwortung und müssen die Rechte, Interessen und Gefühle von Einzelnen und Gruppen von Menschen, der Wirtschaft sowie der Gemeinschaft beachten:  

  • Sie müssen vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein.
  • Sie müssen gesetzlich zulässig sein und die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.
  • Sie müssen den Grundsätzen der Lauterkeit, wie sie im Wirtschaftsleben allgemein anerkannt sind, entsprechen.
  • Sie dürfen nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
  • Sie dürfen nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit verstoßen.
  • Sie dürfen nicht irreführen.
  • Sie dürfen das Recht auf Schutz der Privatsphäre nicht verletzen.
  • Sie müssen als solche klar erkennbar sein.
     

Den dafür insbesondere anzuwendenden Referenzrahmen bilden die allgemeinen und besonderen Bestimmungen betreffend Antikorruption, Befangenheit und Unvereinbarkeit. Jedes Mittel, das mithilft, strategische Kommunikation und Public Affairs als legitime Form demokratiepolitischer Betätigung darzustellen, wird begrüßt.

Teil II: Besondere Bestimmungen des Verhaltenskodex

Artikel 1: Wahrhaftigkeit

Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit gegenüber Auftraggebern, politischen Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit: wir achten auf Transparenz und Offenlegung, insbesondere bezüglich finanzieller Unterstützung von Initiativen und vermeiden jedwede Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben. In Ausübung unserer beruflichen Tätigkeit geben wir unsere Auftraggeber, in deren Namen oder Auftrag wir agieren, bekannt.

Artikel 2: Vertraulichkeit

Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Wie behandeln Gespräche mit Vertretern aus Politik und Verwaltung vertraulich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Vertrauliche Informationen von aktuellen oder früheren Auftraggebern oder Arbeitgebern werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Wir nehmen die Vertretung einander konkurrierender oder widersprechender Interessen nicht an.

Artikel 3: Keine unlautere Einflussnahme

Wir üben zur Artikulation und Verfolgung von Interessen keinen unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf Funktionsträger aus, insbesondere weder durch direkte, noch indirekte finanzielle oder sonstige materielle Anreize. Im Falle eines diesbezüglichen Auftrages wird ein solcher von uns nicht durchgeführt und der Auftraggeber über die Gründe für die Nichtdurchführbarkeit des Auftrages informiert.

Artikel 4: Keine Diskriminierung

Wie verpflichten uns, in ihrer beruflichen Tätigkeit keinerlei Diskriminierung, insbesondere aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung zuzulassen oder an einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweisen teilzunehmen.

Artikel 5: Respekt

Wir gehen mit sämtlichen Auftraggebern, Kollegen, Mitbewerbern, Gesprächspartnern und sonstigen Ansprechpartnern respektvoll um und verpflichten uns, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten und nach Möglichkeit zu fördern.

Artikel 6: Unvereinbarkeit

Für uns ist die Ausübung unserer beruflichen Beratungs- oder Vertretungstätigkeit im Sinne von § 7 LobbyG mit einem Mandat im Österreichischen Parlament (Nationalrat und Bundesrat) in einem der Landtage und im Europäischen Parlament unvereinbar.

Artikel 7: Keine Berufsschädigung

Wir vermeiden grundsätzlich Aktivitäten, die dem öffentlichen Ansehen des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation und seiner Mitglieder schaden.

Artikel 8: Entgeltvereinbarung

Wir verpflichten uns, für unsere Tätigkeit kein unangemessenes Entgelt zu vereinbaren und vor Aufnahme unserer Tätigkeit mit unserem jeweiligen Auftraggeber eine Entgeltvereinbarung abzuschließen. Ausschließlich oder überwiegend erfolgsabhängige Entgeltvereinbarungen werden von uns weder angeboten noch angenommen.